Was ist noch heilig, an der Heiligenkammer?

Nachdem bei der letzten Versammlung des Kultur- und Heimatvereins darüber gesprochen wurde, dass die Heiligenkammer nicht mehr begehbar ist, weil das Waldstück eingezäunt wurde, machten sich der 2. Vorsitzende Heinz Glashauser und Alfons Iglhaut, daran, die Heiligenkammer aufzusuchen. Was die beiden vorfanden, war eine Naturzerstörung, die erschreckend ist. Hier der Bericht über den Zustand, der mit Fotos dokumentiert wurde. Die Fotos können aber nur Ausschnitte zeigen. Sinnvoll wäre es, sich an Ort und Stelle selber ein Bild davon zu machen.

 

Was ist noch heilig an der Heiligenkammer? - Oder wem ist überhaupt noch etwas heilig?

Woher der Name Heiligenkammer kommt, kann wohl nicht mehr ganz geklärt werden. Ob in der Felsenkammer jemals ein heiligmäßig lebender Einsiedler gelebt haben soll, lässt sich auch nicht nachweisen.

Sicher ist aber, dass für unsere Vorfahren der Platz durchaus  ob seiner Schönheit und Abgeschiedenheit als heilig erschien, ein Platz an dem man zu sich kommen kann und somit auch wieder "heil" werden kann.

Dies dürften wohl über Jahrhunderte hinweg, die Leute erfahren haben und so mag es auch zu dem Namen "Heiligenkammer" gekommen sein.

In jedem Wanderführer über Falkenstein wird auch auf den Wanderweg zur Heiligenkammer hingewiesen und es gibt wohl kaum einen Falkensteiner, der diesen Weg nicht schon einmal gegangen ist.

Dies ist nun Vergangenheit. Führte früher ein schmaler Wanderweg zur Heiligenkammer, so haben die Wege nun die Breite von Straßen, viele Schneisen wurden in den Wald geschlagen, um neue breite Wege anzulegen.

Welcher Teufel mag wohl den Besitzer dazu gebracht haben, dieses Jahrhunderte alte Recht auf den Weg zur Heiligenkammer zu brechen.  Der Anblick, der sich jetzt dem Wanderer bietet ist fatal. Er bezeugt eine Naturzerstörung größten Ausmaßes. Bäume wurden reihenweise gefällt, Granitfindlinge beiseite geschoben oder entfernt. Das Granitgestein ist hunderte von Millionen Jahre alt.  Ein Zaun, der wohl mehrere Kilometer lang ist, trennt nun den Wanderer von der Heiligenkammer. Die Zaunpfosten wurden einbetoniert.

Die Heiligenkammer ist ein Naturdenkmal und ist auch im Naturdenkmalbuch des Altlandkreises Roding unter der laufenden Nummer 18 eingetragen.

Danach ist es unter § 16 Abs. 1 des Naturschutzgesetzes verboten, dieses Naturdenkmal ohne Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde zu entfernen, zu zerstören oder zu verändern.  Dies gilt auch für die geschützte Umgebung. Außerdem ist es verboten in der Umgebung Veränderungen vorzunehmen oder sein Aussehen zu beeinträchtigen.

Es ist auch nicht erlaubt, bauliche Änderungen aller Art vorzunehmen oder Zäune zu errichten, Drehleitungen zu ziehen, Wasser- oder Kabelgräben anzulegen, Aufschüttungen oder Abgrabungen oder ähnliche Maßnahmen sowie Anpflanzungen oder Aufforstungen vorzunehmen.

Fast gegen  alle Auflagen wurde verstoßen. Laut telefonischer Auskunft der Unteren Naturschutzbehörde Cham liegt keine Genehmigung vor. Die Maßnahmen verstoßen deshalb gegen das Gesetz. Die Schäden lassen sich nicht mehr rückgängig zu machen. Es wird aber interessant sein, wie diese Naturzerstörung strafrechtlich verfolgt wird.  

Es wird davon gesprochen, dass hier ein Windkraftwerk entstehen soll.

Ich bin zwar Anhänger der Windkraft, aber wer in aller Welt soll ausgerechnet an Plätzen, die seit Jahrhunderten eine Bedeutung für die Bevölkerung hatten, eine Genehmigung erteilen? Spätestens seit Stuttgart 21 sollte wohl klar sein, dass nicht über die Köpfe der Bürger entschieden werden soll. Ich denke nicht, dass die meisten Falkensteiner auch nur ahnen, welche Zerstörung bereits stattgefunden hat.

Der Kultur- und Heimatverein bemüht sich seit vielen Jahren um eine Ausschilderung der Wanderwege. Was daraus geworden ist, kann man an folgenden Bildern sehen:

 

 

Wer soll auf dieser Bank noch sitzen?
Wer soll auf dieser Bank noch sitzen?
Dieser Weg führt einmal zur Heiligenkammer!
Dieser Weg führt einmal zur Heiligenkammer!
Das war einmal ein Wanderweg!
Das war einmal ein Wanderweg!
Der Zaun ist um die 2m hoch und mehrere Kilometer lang
Der Zaun ist um die 2m hoch und mehrere Kilometer lang

 

Wer soll hier noch wandern?

So wird zwar in  Broschüren über den Vorderen Bayerischen Wald Werbung mit den wunderschönen Natur und den Wanderwegen gemacht, gleichzeitig werden diese Wege aber zerstört und niemand scheint auf die Idee zu kommen, dagegen etwas zu unternehmen, auch wenn ganz offensichtlich gegen bestehende Gesetze verstoßen wird. Ich möchte mit diesem Beitrag auf diesen Missstand aufmerksam machen.

 

 

 

Obwohl der Waldbesitzer keine Genehmigung vom Landratsamt eingeholt hatte, den Zaun oder die Wege zu bauen, ganz zu schweigen von den vielen Schneisen, die in den Wald geschlagen wurden, bekam er im Nachhinein noch alle Genehmigungen nachgeliefert. Im Telefongespräch mit der Unteren Naturschutzbehörde wurde mir mitgeteilt, dass der Schutz für ein Naturdenkmal nur 10 m im Umkreis betragen würde und dieser Abstand sei eingehalten worden. Aber auch diese Auskunft war eindeutig falsch. Alfons Iglhaut und ich gingen hinter den Zaun und konnten feststellen, dass nicht einmal die 10m eingehalten wurden. Der Wanderweg zum Naturdenkmal Heiligenkammer ist nicht mehr passierbar und sollte aus den Wanderführern gestrichen werden. Wer es nicht glaubt, sollte sich selber vom Zustand dieser Wanderroute überzeugen.

 

Hier mein Lesersbrief, der in der Donaupost veröffentlicht wurde:

 

 

 

Stellungnahme zum Bericht des Landratsamtes:

"Wildschutzzaun genehmigungsfähig"

 

Es ist schon erstaunlich!  Stellen Sie sich vor, Sie wollen Ihr Wohnhaus erweitern, und tun dies ohne eine behördliche Genehmigung zu haben. Macht nichts! Die Genehmigung bekommen Sie einfach nachher. Wer´s glaubt wird selig.

Nicht so bei der Heiligenkammer. Dass der Zugang zum Naturdenkmal gesetzeswidrig versperrt wurde macht auch nichts. Das Landratsamt hat nichts getan, um dies zu verhindern. Erst nachdem in der Öffentlichkeit Kritik laut wurde. Man baut nachher einen Zugang ein und somit ist es nicht mehr gesetzeswidrig.

Eine Baugenehmigung für den Zaun ist erforderlich, so steht es in der Stellungnahme des Landratsamtes. Die Genehmigung wurde nicht eingeholt. In einem Telefonat mit der Unteren Naturschutzbehörde wurde mir mitgeteilt, dass eine Genehmigung auch nachher noch erteilt werden kann; wohlgemerkt kann nicht muss.

Das Landratsamt konnte!

Es geht nicht nur um den Zaun. Es geht vor allem auch um die Wege, die neu angelegt oder verbreitert wurden und dies in erheblichem  Umfang. Dazu mussten umfangreiche Baumfällaktionen durchgeführt werden.  Auch dies ohne Genehmigung der Behörden!

Macht wieder nichts!  - Die Genehmigung wird nachgeschoben.

Also baut eure Häuser um, es wird schon genehmigt werden! Das Landratsamt stellt sich also hinter den Waldbesitzer und verteidigt ihn. Kein Wort der Kritik, obwohl die Behörden an der Nase herumgeführt wurden. Jetzt, nachdem vollendete Tatsachen geschaffen wurden, wird erst eine Begehung angeordnet. Es wird lobend erwähnt, dass der Grundstückseigentümer sich jetzt bereiterklärt hat, ein selbstschließendes Tor einzubauen.

Es ist festzustellen, dass mehrere Behörden umgangen wurden: Die Untere Naturschutzbehörde sowie die Untere Baubehörde.

Die Untere Naturschutzbehörde macht anscheinend die Augen zu.  Der Umkreis in dem bei einem Naturdenkmal nichts verändert werden darf, beträgt nur 10 m und innerhalb dieses Bereiches sei nichts verändert worden, so wurde mir gesagt.  Dies ist eindeutig falsch! Nicht einmal dieser Abstand wurde eingehalten! Gleich neben der Heiligenkammer wurde ein breiter Weg angelegt und Steine beiseite geschoben. Es sieht aus, als ob ein Panzer in der Gegend herumgekurvt wäre. Wer es nicht glaubt, der schaue vorbei. Also auch hier wurde wieder gegen das Gesetz verstoßen ohne dass die Behörden dagegen einschreiten wollen.

Was ist dagegen zu machen? Man müsste einen Rechtsanwalt beauftragen, der nicht nur gegen den Waldbesitzer sondern auch gegen die Behörden klagen müsste.

Wer kann das? Wer hat soviel Geld? Kaum jemand! So bleibt es wie es fast immer war: Geld regiert die Welt.

Auch die Abholzung am Bavariagelände, am Weißmüller Weiher und entlang der Straubinger Straße  in Falkenstein ist so ein Beispiel. Sie mag vielleicht rechtlich zulässig sein, ist aber trotzdem unsinnig. Nicht einmal die Anlieger wurden über diese Maßnahmen informiert. Es werden über die Köpfe der Bürger hinweg vollendete Tatsachen geschaffen, so dass niemand irgend einen Einspruch erheben kann. Und dann wundert man sich darüber, dass das Vertrauen in Politiker und Behörden immer mehr schwindet.

 

Macht nichts!  Doch -  macht schon was!

Gitarrenmusik:

Komponist und Gitarrist:

Martin Glashauser

01_heydayfinal.mp3
MP3 Audio Datei 3.3 MB
Martin Gitarrenstück.mp3
MP3 Audio Datei 3.9 MB
07_end_of_summer_final.mp3
MP3 Audio Datei 2.9 MB
02_pieces_final.mp3
MP3 Audio Datei 3.9 MB

Musik von der Swing-House-Band

17.mp3
MP3 Audio Datei 6.8 MB
10.mp3
MP3 Audio Datei 8.3 MB
04.mp3
MP3 Audio Datei 9.8 MB
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